Hallo zusammen,
ich brauche eure Hilfe. Ich bin auf einem landw. Betrieb Mitte September angefangen. Habe nach 1 Woche nach einem schriftl. Arbeitsvertrag gefragt. Bekam als Antwort wird noch gemacht, habe meinen Arbeitnehmerberater von der Landwirtschaftskammer gefragt, der sagte mir , solange ich bei der Krankenkasse und Rentenvers. angemeldet bin reicht das vollkommen aus. Habe dann aber keinen Vertrag bekommen.
Am Tag der Deutschen Einheit bin ich kolabiert und bin länger Krank gewesen. Darauf hin habe ich die Kündigung bekommen. Mein großes Problem ist jetzt , das in der Sept. Abrechnung meine mündl. vereinbarte Vollzeit mit (wöchtl. Arbeitszeit von 40,5h) ordnungsgemäß eingetragen ist. Aber für das Krankengeld und die Lohnfortzahlungsowie die Oktoberabrechnung nur 22 h angegeben worden sind. Was mich in finanzielle Not gebracht hat, weil alles daran hängt (Lohnfortzahlung, Krankengeld,Alg1)bis zu meinem neuen Job den ich zum Glück habe.
Da mein mündlicher Vertrag auf Stundenbasis lief, wie gut schätzt ihr die Chanchen ein das ich vor Gericht gewinne? Mein einzieger Beweis ist die Lohnabrechnung Sept. wo 40,5 h eingetragen ist. Die Ausrede meines Arbeitgebers ist das ich für die Einarbeitungszeit ja mehr Zeit benötigt hätte, darum die 40,5h und jegliche Lügen über eine Teilzeitstelle auf die ich mich beworben hätte die es nie gegeben hat.
Ich bin froh über jegliche Hilfe!!!! P.S ich war dort vom18.9-30.10.17 angestellt
Re: Kündigung in der Probezeit ohne schriftl.Arbeitsvertrag und von Vollzeit auf Teilzeit gesetzt worden
#2Man langsam mit den jungen Pferden...
Bevor du vor Gericht gehst,folgendes:
Erkundige dich bitte bei deiner Arbeitsagentur,leg denen deinen Fall vor.
Bist du im SoVD?
Falls ja,dort nachfragen.
Arbeitsgeschichten vor Gericht sind normaler Weise übel teuer.
Also erstmal,bleib ruhig. Hast du irgendeine Arbeitnehmervertretung?
SoVD
Lanwirtschafliche Gewerkschaften
privater Berufsschutz
etc.p.p.?
Man nennt mich auch Professor...nicht so Schlau,aber so durcheinander...
Bevor du vor Gericht gehst,folgendes:
Erkundige dich bitte bei deiner Arbeitsagentur,leg denen deinen Fall vor.
Bist du im SoVD?
Falls ja,dort nachfragen.
Arbeitsgeschichten vor Gericht sind normaler Weise übel teuer.
Also erstmal,bleib ruhig. Hast du irgendeine Arbeitnehmervertretung?
SoVD
Lanwirtschafliche Gewerkschaften
privater Berufsschutz
etc.p.p.?
Man nennt mich auch Professor...nicht so Schlau,aber so durcheinander...
Re: Kündigung in der Probezeit ohne schriftl.Arbeitsvertrag und von Vollzeit auf Teilzeit gesetzt worden
#3Das Arbeitsamt weis Bescheid und hat meine falsche Arbeitsbescheinigung bekommen, mit einem 3 Zeiler damit ich erstmal überhaupt Arbeitslosengeld bekomme. Jetzt muss ich nachfragen, was ist den ein Sovd? Der Arbeitnehmerberater der Landwirtschaftskammer konnte mir auch nicht sagen, ob es Erfolg bei Gericht hat. In einer Landwirtschaftl. Gewerkschaft bin ich nicht
Re: Kündigung in der Probezeit ohne schriftl.Arbeitsvertrag und von Vollzeit auf Teilzeit gesetzt worden
#4Eine Kündigung in der Probezeit ist ohne Angaben von Gründen jederzeit möglich und rechtens.
Lohnfortzahlung gibt es in den ersten 4 Wochen der Probezeit nicht.
Krankengeldanspruch hast du nur über deine Krankenkasse, wenn du gesetzlich krankenversichert warst.
Auch mündl. Arbeitsverträge sind gültig und üblich (im Handwerk) jedoch schwer zu beweisen - wie man jetzt sieht - denn ohne Zeugen steht Aussage gegen Aussage.
Lasse dich bei einem Anwalt beraten, was du tun kannst.
SoVD = SozialVerbandDeutschland
____________________
Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit
Herztod am 29.04.96 + 02.03.16
Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !
Lohnfortzahlung gibt es in den ersten 4 Wochen der Probezeit nicht.
Krankengeldanspruch hast du nur über deine Krankenkasse, wenn du gesetzlich krankenversichert warst.
Auch mündl. Arbeitsverträge sind gültig und üblich (im Handwerk) jedoch schwer zu beweisen - wie man jetzt sieht - denn ohne Zeugen steht Aussage gegen Aussage.
Lasse dich bei einem Anwalt beraten, was du tun kannst.
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Re: Kündigung in der Probezeit ohne schriftl.Arbeitsvertrag und von Vollzeit auf Teilzeit gesetzt worden
#5Anspruch auf auf Lohnfortzahlung besteht nur, wenn das Arfbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht (hatte Birgitt ja bereits ausgeführt). Wenn nun Arbeitsantritt der 18.9. war und Eintritt der Krankheit der Tag der deutschen Einheit (3.10.) dann besteht doch ohnehin kein Anspruch oder verstehe ich das falsch? Laut kurzer Recherche (gerade eben gegoogelt) gibts in dem Fall salopp formuliert, sowieso nur ein kleines Taschengeld von der Krankenkasse.
Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht
ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n
Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n
Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht
ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n
Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n
Re: Kündigung in der Probezeit ohne schriftl.Arbeitsvertrag und von Vollzeit auf Teilzeit gesetzt worden
#7@Gitarreman
richtig - null Anspruch auf irgendwas !
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