Re: berufskraftfahrer und defi-träger

#21
Also ich hab vor wenigen Wochen mit dem Arbeitsmediziner meiner Hilfsorganisation über meine Rettungsdiensttauglichkeit geredet. Soweit alles kein Problem solange ich generell keine Einsatzfahrzeuge selber führe. Hat mir dabei auch erzählt, dass er einen Berufskraftfahrer im Klientel hatte der seinen Job nach der Implantation nicht mehr machen durfte.
Diese Einstellung deckte sich auch mit der Aussage der Klinik, wo mein Defi implantiert wurde.

So long
Kai

Re: berufskraftfahrer und defi-träger

#22
Na. Schaut euch dies an:


Fahrverbot nach Implantation eines
Defibrillators
Neue europäische Richtlinien regeln wichtige Fragen
zur Fahrerlaubnis für ICD-Träger:

Berufskraftfahrer dürfen ihrem Beruf nicht mehr nachgehen.

Privates Fahren:
Primärprävention (also vorbeugendes Einsetzen eines Defis): 4 Wochen
Sekundärprävention (also Einsetzen eines Defis nach stattgehabter
Rhythmusstörung): 3 Monate
nach adäquater ICD-Therapie: 3 Monate
nach ICD-Wechsel: 1 Woche
nach Sondenrevision: 4 Wochen
bei Weigerung Primärprävention: keine
bei Weigerung Sekundärprävention: 7 Monate

[Quelle: Medical Tribune 19.03.2010]


Habe das mal im net gefunden


____________________
Gehörlos durch Gehirnhautentzündung mit 11 Jahren. Defi-Träger seit 2.2008. wegen Ventrikuläre Tachykardien.
Periphere Arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) letzte Stufe am 2.2013! KHK! Arteriosklerose!

Re: berufskraftfahrer und defi-träger

#24
Hallo in die Runde.Richtig ist folgendes!!
Kardiologisches Verkehrsmedizinisches Gutachten.Das Gutachten muss der Arbeitgeber etc. aber man nicht selbst beantragen.Fragen im Krankenhaus vor Ort die solche Gutachten stellen können und auch dürfen.Danach weiß man ob man darf oder nicht.Das ist der Weg, den man einhalten muss!!!.Alles andere ist schlicht "Falsch".Ich hoffe das wird in Zukunft zu diesem Thema,alles was noch kommt,beantworten.
PS: Es geht hier um Berufskraftfahrer(LKW)und nicht PkW.
Gruß Georg



Re: berufskraftfahrer und defi-träger

#26
Hallo,
ich habe es SCHWARZ auf WEIß.Meine Firma hat das Gutachten beantragt.Es wurde im UKM gemacht.Es ist keine Weißheit.Alles andere in bezug auf" LKW" Fahren was hier so im Forum zu lesen ist.....FALSCH!! Das ist der einzigste Weg "Rechtlich"!!!!! abgesichert zu sein. Gruß aus Mülheim. Georg



Re: berufskraftfahrer und defi-träger

#27
    Zitat: Georg
    Hallo,
    ich habe es SCHWARZ auf WEIß.Meine Firma hat das Gutachten beantragt.Es wurde im UKM gemacht.Es ist keine Weißheit.Alles andere in bezug auf" LKW" Fahren was hier so im Forum zu lesen ist.....FALSCH!! Das ist der einzigste Weg "Rechtlich"!!!!! abgesichert zu sein. Gruß aus Mülheim. Georg



was bitte ist denn nun "Falsch"?
Es gab hier ja die unterschiedlichsten Ansichten zu diesem Thema.
Was gilt denn nun präzise: "darf ein herzkranker Defiträger den Beruf eines LKW-Fahrers ausüben oder nicht?
Welche Kriterien gelten hier um diesen Beruf ausüben zu können?



Re: berufskraftfahrer und defi-träger

#29
ich denke mal das jeder fall einzeln geprüft gehört und das man das nicht pauschalisieren kann. so wie georg es schreibt.

mich würde mal interessieren, wer berufskraftfahrer hier ist und damit dierekt betroffen. ich denke das ist auch mit ein grund, warum die meinungen so weit auseinander gehen.


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Wer eine schöne Stunde verschenkt, weil er an Ärger von gestern denkt oder an Sorgen von Morgen, der tut mir leid, mein Name ist Hase, ich weiß bescheid!
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Re: berufskraftfahrer und defi-träger

#30
hallo alle zusammen
ich muste meinen beruf als berufskraftfahrer aufgeben.mir wurde ein defi implantiert im mai 07.
mir wurde gesagt oder besser gesagt mein kardiologe hatte sich schlau gemacht wie es rechtens aussieht wenn man als defiträger seinen beruf als lkw fahrer weiter nach kommen möchte.es gibt eins gesetzliche verordnung das defi -träger nicht mehr diesen beruf als berufskraftfahrer ausüben dürfen.sollte jemand diesen beruf weiter aus üben,obwohl ihm bewust ist was geschehen kann wenn der defi schockt.jener sollte sich den folgen bewust sein.
egel ob etwas geschehen ist oder nicht es wird als vorsätzlich geahndet und nicht zu knapp.
lg heiko