Re: berufskraftfahrer und defi-träger

#42
Hallo Leute,
ich konnte schon viel aus Euren Beiträgen entnehmen, dazu war immer die Rede von LKW- fahren.
Aber wie ist es nun mit gewerblichen fahren eines Kleintransporters?
Angenommen, ich fahre ein paar leichte Kleinteile aus, die mich körperlich nicht belasten und ich dazu keine LKW- Fahrerlaubnis brauche?
Denn fahren mit der Gruppe 1 ist doch erlaubt.
Grüße aus Thüringen
Addi

Re: berufskraftfahrer und defi-träger

#43
bei lkw null plan !
mit pkw darf man gewerblich fahren. ich habe von meinem kardi eine unbedenklichkeitsbescheinigung(wow super wort) für den aussendienst bekommen. mein arbeitgeber wollte so eien haben. und nu hatt er eine.




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