- Zitat: Martin.B
Muss hierbei der Arbeitsvertrag neu ausgehandelt werden oder wie genau läuft dass?? |
Nein.
Die Vorlage des Ausweises beim Arbeitgeber sollte genügen. Ebenso geht den Arbeitgeber nicht an, warum Du die Behinderung bekommen hast (also den Feststellungsbescheid schön zu Hause lassen), es sei denn, Deine Einschränkung aufgrund Deiner Behinderung hat direkte Auswirkungen auf Deine Tätigkeit. Hier würde ich dann im Vorfeld mal mit der Krankenkasse und/oder einem der Sozialhilfeverbände reden, wie Du Dich verhalten solltest.
Gruß
Thorsten