Re: Arbeiten mit Merkzeichen G

#71
Müßte zum generell "nicht mehr Autofahren dürfen" nicht vom amtswegen die Fahrerlaubnis entzogen werden? Das verbietet doch eine Reha nicht. Die können vielleicht empfehlen, die Eignung erneut prüfen zu lassen.



St. Jude, don't make it bad. Take a sad song and make it better. Remember to let her into your heart. Then you can start to make it better...

Re: Arbeiten mit Merkzeichen G

#72
Im Regelfall gilt - und das gilt für alle Defi-Träger: Die Arbeit als BERUFS-Kraftfahrer (Busfahrer, LKW-Fahrer) ist nicht mehr möglich. Für Taxifahrer gibt es Ausnahmen. Das Fahren zur Arbeit, das Fahren mit z.B. dem Firmen-Bulli zur Baustelle etc ist keinesfalls verboten, sondern wird nach Schocks eingeschränkt - aber i.d.R. nur auf Zeit.


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nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......

Re: Arbeiten mit Merkzeichen G

#74
Von Berufswegen darf ich kein Auto mehr Fahren.

Leider ist das bei mir in dem Sinne im Beruf genauso.
Es gibt auch Handwerker die kein Auto fahren können.Wenn ich als Fahrer nun einen Mitarbeiter mitnehme befördere ich den ja in diesem Sinne.Ist als wie wenn ich als Taxifahrer unterwegs wäre,nur das es in meinem Fall ein Mitarbeiter ist,oder mehrere.

Was z.b. wenn am Auto ein Anhänger hängt,oder ich gewisse Materialien geladen habe,die ich,durch meine Einschränkung ja nicht selber tragen darf,aber ausgeladen werden müssen,von jemanden,oder 2 oder 3(kommt aufs fahrzeug drauf an) die ich mitnehmen bzw Befördern muss.

Was ist jetzt.

Re: Arbeiten mit Merkzeichen G

#75
    Zitat: Gitarremann
    Pass auf, gleich… *gespannt wart*



    St. Jude, don't make it bad. Take a sad song and make it better. Remember to let her into your heart. Then you can start to make it better...
Lächerlich
Sinnfrei
Sinnlos

Such dir bitte das passende aus.

Echt nee . . . . . . .

Re: Arbeiten mit Merkzeichen G

#76
@ Rick: darfst Du fahrtechnisch alles machen - das hat nichts mit dem Beruf "Kraftfahrer" oder Personenbeförderung zu tun. Für eine Berufliche Personenbeförderung brauchst Du den entsprechenden Personenbeförderungsschein. Hast Du nicht, brauchst Du nicht. Braucht aber ein Berufskraftfahrer, der Bus oder Taxi fährt.

Kannst Du hier nachlesen:

http://www.defibrillator-deutschland.de/PDF/Fahrerlaubnis-Richtlinien.pdf

Und da bist Du keine Ausnahme! Das ist bei nicht anders, wie bei uns.
Alles andere ist ein eingebildetes Fahrverbot, das kein Mensch ausspricht oder ausgesprochen hat.

Das gilt auch für Maler.


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