Re: Arbeiten mit Merkzeichen G

#61
Danke, Frank!


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Pulmonalatresie mit Ventrikelseptumdefekt, 4xOP am offenen Herzen, Herzinsuffizienz 2. Grades, Z.n. überlebtem Plötzlichem Herztod 2007, anschließend Defibrillatorimplantation, 2011 und 2012 Ballondilatation mit Stentimplantation in den Pulmonalarterien, 2012 Kammerflimmern

Re: Arbeiten mit Merkzeichen G

#62
man muss eine schwerbehinderung angeben, wenn sie 50% und mehr ist, das darf man NICHT verschweigen.

hat man eine schwerbehinderung (nachweislich) so gibt es beim Arbeitsamt eine gesonderte Abteilung, die sich um diese Fälle kümmert und auch entsprechenden Firmen hat, die solche Arbeitnehmer einstellen würden.

dies gilt auch für die Beratung bei der lehrstelle.

ALLES immer über einen KAMM scheren bezüglich des Arbeitsamtes ist falsch, wenn man nicht die Informationen hat, welche Möglichkeiten man überhaupt hat dort und sich auch nicht damit beschäftigt bzw beschäftigen will!!




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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !

Re: Arbeiten mit Merkzeichen G

#63
    Zitat: Birgitt
    man muss eine schwerbehinderung angeben, wenn sie 50% und mehr ist, das darf man NICHT verschweigen.

    hat man eine schwerbehinderung (nachweislich) so gibt es beim Arbeitsamt eine gesonderte Abteilung, die sich um diese Fälle kümmert und auch entsprechenden Firmen hat, die solche Arbeitnehmer einstellen würden.

    dies gilt auch für die Beratung bei der lehrstelle.

    ALLES immer über einen KAMM scheren bezüglich des Arbeitsamtes ist falsch, wenn man nicht die Informationen hat, welche Möglichkeiten man überhaupt hat dort und sich auch nicht damit beschäftigt bzw beschäftigen will!!
Müssen muss man gar nichts, nur sterben muss man früher oder später.

Ich meine aber auch, daß es ratsam, sinnvoll und schleicht besser für alle Beteiligten ist, wenn man eine Behinderung angibt, weil man ansonsten irgendwann früher oder später ganz dumm dastehen könnte ...



Re: Arbeiten mit Merkzeichen G

#64
@michael

wenn du das sozialrecht und die handhabung im arbeitsrecht so gut kennst ??!!

wenn man es nicht sagt- speziell wenn es für die Tätigkeiten im Arbeitsvertrag wichtig ist-, kann der AG kündigen wegen arglistiger Täuschung ohne Rechte für den AN und bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht erhält der AG diesbezüglich immer recht und der AN ha tdie Ar...karte.

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Hat der Arbeitnehmer eine Mitteilungspflicht?

Nach der Feststellung der Schwerbehinderung bleibt es dem Arbeitnehmer überlassen, ob er diese dem Arbeitgeber mitteilt oder nicht. Dies gilt ebenso für Arbeitnehmer, die einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. Denn solange die im Arbeitsvertrag aufgeführten Pflichten vom Arbeitnehmer erfüllt werden können, besteht keine Pflicht den Arbeitgeber zu informieren.
Allerdings besteht dann auch kein Anspruch auf Zusatzurlaub oder Teilnahme an der Wahl der Schwerbehindertenvertretung.

Wann muss der Arbeitgeber informiert werden?

Der Arbeitgeber muss in jedem Falle informiert werden, wenn sich die Behinderung einschränkend auf die Tätigkeit auswirkt. Dies gilt besonders wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung besteht. Dabei ist es nicht notwendig, die genaue Diagnose der Erkrankung mitzuteilen. Wer sich verunsichert fühlt, kann sich vor dem Gespräch an die Schwerbehindertenvertretung oder den Betriebs- oder Personalrat wenden und um Unterstützung bitten. Auch die Integrationsfachdienste bieten schwerbehinderten Menschen ihre Hilfe an.

Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz

Der besondere Kündigungsschutz nach SGB IX §§ 85 ff. bleibt dem schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmer auch dann erhalten, wenn er den Arbeitgeber nicht informiert hat. Im Falle einer Kündigung muss der besondere Kündigungsschutz dann jedoch innerhalb von drei Wochen geltend gemacht werden, damit er noch wirksam werden kann.

Vorsicht:
Die Mitteilungsfrist wurde durch neuere Rechtsprechung (BAG Urteil vom 11.12.2008 - Aktenzeichen 2 AZR 395/07) von 4 auf 3 Wochen herabgesetzt

Dem Arbeitgeber wird durch diese Frist die Möglichkeit gegeben, entsprechende Schritte einzuleiten. Hierzu gehören beispielsweise die Suche nach einer behinderungsgerechten Beschäftigung im Betrieb, die Einschaltung des Integrationsamtes zwecks Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder aber, sofern keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung besteht, die Beantragung der Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt.




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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !

Re: Arbeiten mit Merkzeichen G

#65
@ Birgitt:

Schrieb ich das nicht mit diesen einfachen Worten etwas höher?

"Ich meine aber auch, daß es ratsam, sinnvoll und schleicht besser für alle Beteiligten ist, wenn man eine Behinderung angibt, weil man ansonsten irgendwann früher oder später ganz dumm dastehen könnte ..."

schleicht= schlicht.

Und nicht immer gleich zickig werden, ok ...:)



Re: Arbeiten mit Merkzeichen G

#66
Also mit dem was ich noch machen darf laut Rehaberichtder heute kam hat sich mein Beruf erledigt.

Weil durch die ganzen Einschränkungen die da aufgezählt werden wird mich so keiner einstellen,definitiv.

Das weis ich aus meinen 20 Jahren Berufserfahrung.Das ist einfach zu wenig das ich für eine Firma einen nutzen hätte.

Re: Arbeiten mit Merkzeichen G

#68
    Zitat: Rick77
    Also mit dem was ich noch machen darf laut Rehaberichtder heute kam hat sich mein Beruf erledigt.
Hatte ich auch gedacht aber der Gutachter meinte es wären kein wesentlichen Einschränkungen.



St. Jude, don't make it bad. Take a sad song and make it better. Remember to let her into your heart. Then you can start to make it better...

Re: Arbeiten mit Merkzeichen G

#69
Keine wesentliche Einschränkung.

Das was ich alles nicht machen Darf ist großer Teil meines berufes.

Ich bin Maler und Lackierer.

Ich Darf kein Auto mehr fahren,also darf ich nirgends mehr alleine wo hin fahren,oder es muss mich jemand fahren = Kosten.

Ich darf nicht mehr aufs Gerüst,Anstricharbeiten oder Wärmedämmung finden auf einem Gerüst statt,keine Arbeit die nicht vom Gerüst aus gemacht wird.

Ich darf nicht mehr auf Leitern,egal ob ihnen oder außen.Bei Anstricharbeiten muss man auch auf eine Leiter gehen.

Ich darf nicht mehr schwer heben bzw Tragen.Das meiste wiegt ab 20 Kilo aufwärtz.ich darf aber nur 15 Kilo heben/tragen.

Ich darf keine Maschienen mehr bedienen auf der Baustelle.

Ich darf keine Zwangshaltung mehr machen,also haltungen die über einen längeren Zeitraum gehen.

Zu vermeiden sind häufig wechselnte Arbeitszeiten.ich denke mal das schließt das Arbeiten in einer Zeitarbeitsfirma aus.

Alle diese Gründe sind der Grund warum ich nicht in meinem alten Beruf eingestellt werde,weil alles in meinem Beruf vorkommt.

Es wird bestimmt keiner eingestellt nur weil er mit einem pinsel in der ecke stehend eine gute Figur macht.Das ist für meinen Beruf viel zu wenig.

*ironimodusan*
Was ich mir vorstellen könnte ist im sitzen Ostereier bemalen
*ironiemodus aus*

Umschulung.Gut und schön.Aber erst mal da das passende finden.Mahlzeit.