Arbeitgeber hat keine Arbeit für Defiträger

#1
Hallo....habe schon mal vor langer zeit hier geschrieben...es geht um meinen Lebensgefährten....49 Jahre...seit Januar2013 Defiträger...war 5 Wochen in der Reha...Reha schreibt ihn Vollzeit arbeitsfähig mit leichten körperlichen Tätigkeiten...danach kam erst der Schwerbehindertenausweis mit 80 GB...heute teilt uns der Arbeitgeber mit das sie keine Arbeit für ihn haben nach 22 Jahren Betriebszugehörigkeit...was können wir tun... lg



Re: Arbeitgeber hat keine Arbeit für Defiträger

#2
Wenn er den Behindertenausweiß hat hat er gesondertes Kündigungsschutz.So einfach dürfen die das dann nicht.
Am besten sucht ihr euch nen Fachanwalt für Arbeitsrecht.Und nach 22 Jahren steht ihm ne Abfindung zu,auch über den Anwalt dann machen lassen.Eventuelle weitere Lohnfortzahlung.

Denke mal die wollen das Risiko nicht eingehen wenn ihm auf der Arbeit was passiert.Vor allem in einer Firma wo es keinen Betriebsarzt gibt der die erstversorgung machen kann bis ein Rettungswagen eintrifft.

Welcher Betrieb hat das schon bzw welcher macht das schon.Kostet ja wieder Geld das ganze.ist ja auch irgendwie nichts neues in dieser Welt.

Re: Arbeitgeber hat keine Arbeit für Defiträger

#3
So ohne weiteres können sie ihn jetzt nicht kündigen, da er als Schwerbehinderter eine Menge Rechte hat.

Wie groß ist der Betrieb? Gibt es einen Betriebsrat?

Wenn nein, dann Integrationsamt einschalten - die sind für uns Schwerbehinderte da.

Im Falle, daß eine Kündigung ausgesprochen wird, sofort zum Arbeitsgericht gehen ( kurze Fristen beachten). Dafür braucht man zunächst keinen Anwalt. Der Kündigung beim Arbeitsgericht widersprechen ist absolut notwendig zur Wahrung Deiner Rechte. Unbedingt noch diese Woche erledigen, sollte eine Kündigung vorliegen!

Solange der Kündigung beim Arbeitsgericht widersprochen ist und Du die entsprechenden Fristen eingehalten hast, besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung!

Lass Dich bei einem eventuellen Abfindungsangebot nicht über den Tisch ziehen: Du Hast Anspruch auf etwa zwei JAHRESGEHÄLTER Abfindung bei dieser Betriebszugehörigkeit - eher deutlich mehr, weil Dir auf Grund Deiner Erkrankung gekündigt werden soll. Ich wünsch Euch viel Glück und einen engagierten Anwalt. Eventuell kann Euch der örtliche VDK da einen kompetenten Anwalt empfehlen!


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nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......

Re: Arbeitgeber hat keine Arbeit für Defiträger

#4
Hallo danke für die Antwort...die Firma wird nicht kündigen da er ja nicht mehr in der Lohnfortzahlung ist...sie wollen 18 Monate Krankengeld laufen lassen es kommt ganz einfach kein Vorschlag...Betriebsrat und Integrationsamt waren gestern bei dem Gespräch dabei.. wir warten jetzt auf Termin bei der Gewerkschaft (Rechtsabteilung)...

Kann der Schwerbehindertenausweis die Entscheidung der Reha beeinflussen???

lg Nancy



Re: Arbeitgeber hat keine Arbeit für Defiträger

#5
Normalerweise nicht. Es gibt Schwerbehinderte mit einem GdB 100, die voll arbeiten. Beispiel: Für einen Job als Verwaltungsfachangestellter kann ich auch ohne Beine voll arbeiten, solange der Arbeitsplatz behindertengerecht ist. Es kommt auf das Zusammenwirken von Art der Behinderung, Arbeitsumfeld, Art des Jobs etc an. Der Ausweis bringt ihm jedoch einige aussergewöhnliche Rechte in Bezug auf die Arbeit: 5 Tage mehr Urlaub im Jahr, erweiterten Kündigungsschutz etc. Allerdings kann man natürlich die Beurteilung der Reha anfechten und z.B. ein neues Leistungsgutachten beantragen.


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Re: Arbeitgeber hat keine Arbeit für Defiträger

#6
    Zitat: Nancy
    ...die Firma wird nicht kündigen da er ja nicht mehr in der Lohnfortzahlung ist...sie wollen 18 Monate Krankengeld laufen lassen es kommt ganz einfach kein Vorschlag...
Hallo Nancy,
der Betrieb ist drollig, der will die Kosten auf die Kankenkase abwälzen. Ob jemand weiter krankgeschrieben wird oder arbeitsfähig ist entscheidet meiner Kenntnis nach ein kompetenter Arzt und nicht der Arbeitgeber. Wenn Dein Mann arbeitsfähig ist, jedoch die Krankheit und/oder der Defi gewisse Randbedinungen für seinen (jetzigen oder zukünftigen) Arbeitsplatz vorgeben, ist es Sache von Arbeitgeber, Betriebsrat, Integrationsamt, Berufsgenossenschaft und Gewerkschaft hier eine Lösung zu finden die Vielfältig und ggf. auch mit einer (einvernehmlichen und mit Abfindung ausgestatteten) Kündigung verbunden sein kann. Im Zweifelsfall ist für diesen Lösungsfindungszeitaum sogar eine (voll bezahlte) Freistellung möglich. Lasst Euch, wie enigmo schon richtig schreibt, weder ins Bockshorn jagen noch über en Tisch ziehen. Und achtet auf Fristen in denen ihr reagieren müsst, die sind teilweise recht kurz bemessen.

Gruß

Thorsten



Re: Arbeitgeber hat keine Arbeit für Defiträger

#8
Letztendlich ist es aber doch irgendwo verständlich. Wenn ich eine Sternwarte betreibe, die zwei Personen beschäftigt, die den ganzen Tag den Himmel beobachten, dann ist das sehr traurig, wenn einer erblindet aber wie soll ich den dann weiterbeschäftigen?
Genauso ergeht es jedem Chef, der einen Mitarbeiter hat, der plötzlich in seinem Tätigkeitsfeld eingeschränkt ist. Bei einem größeren Betrieb mit vorgeschriebener Behindertenquote kann das zwar Vorteile haben, wenn da von Heute auf Morgen ein Behinderter mehr ist, der den Betrieb schon kennt, aber da wo es nicht so einfach ist, kann man doch froh sein, wenn es eine Gewerkschaft gibt und zusammen mit dem Integrationsamt muß dann die bestmögliche Lösung gefunden werden.
Ich habe 7 Jahre gebraucht bis mich jemand mit meinen Einschränkungen eingestellt hat und habe kaum was davon.



St. Jude, don't make it bad. Take a sad song and make it better. Remember to let her into your heart. Then you can start to make it better...

Re: Arbeitgeber hat keine Arbeit für Defiträger

#10
    Zitat: jutta43
    Hallo,
    gut, dass ich seit 2004 in Rente bin, aufgrund meiner Schwerbehinderung konnte ich mit 60 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen, hatte 70 %, schon seit November 2002.
    LG Jutta
Prima!

Auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn

oder auch:

Zur richtigen Zeit am richtigen Ort gewesen

bzw.

Halt ein kleines Glücksschwein (Volksmund).