Re: Wieder arbeiten - wann und wieviel ?

#21
moin hannes,

du kannst eine medizinische Reha und/oder Reha zur Teilhabe am Arbeitsleben selbst beantragen,du brauchst den Hausarzt NICHT dafür.

Der Integrationsdienst kann auch nicht dabei helfen,die versuchen,einen anderen Arbeitsplatz im Betrieb zu finden.

Um EMrente zu bekommen, is eine vorherige Reha das beste Mittel, ohne dem wirds schlecht,weil sich dein Gesundheitszustand ja geändert hat und der letzte Rehabericht damit hinfällig ist.

Für die Umschulung wird in der Regel auch von der DRV bezahlt (das ist die Reha zur Teilhabe am Arbeitsleben), nicht von der Krankenkasse !! Der Krankenkasse is das egal !!


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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !

Re: Wieder arbeiten - wann und wieviel ?

#22
Hallo Ihr lieben !

Es wird mal wieder Zeit für ein Update.

Heute hatte ich den Termin mit dem IFD (Integrationsfachdienst) und noch einen bei der Krankenkasse.

Und ich hab viele viele Neuigkeiten.

Zuallererst ein Lob an meine Sachbearbeiterin bei der AOK,
Sie war sehr sehr freundlich, verständnisvoll und hilfsbereit !
Sie hat mir auch meinen Reha-Bericht kopiert, den bisher weder ich noch mein Hausarzt hatten !
Dazu noch eine Menge neuer Info´s :

Der Begriff "berufliche Reha" gibt es so nicht mehr.
Die Rentenversicherung hat diese und andere Maßnahmen jetzt unter dem Begriff :
" LTA " - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - zusammengefaßt.
Das können finanzielle Beihilfen, Reha-Maßnahmen, Sportgruppen und anderes sein -
was genau alles dazu gehört kann ich (noch) nicht sagen.
Diese sind mir in meinem Reha-Bericht ausdrücklich empfohlen worden.

>>> Nachtrag : mehr Info´s zu den LTA unter :
>>> http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_3DB04C796041FF2E99F204C92A36983B.cae03/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/02_leistungen/07_berufliche_reha/berufliche_reha_node.html


Umschulung : (aufpassen Rick !!)
Generell wird eine Umschulung nur dann bewilligt, wenn abzusehen ist, das der Betroffene
nach der Umschulung auch noch 20 Jahre in dem neuen Beruf arbeiten kann.
Egal ob DRV oder Arbeitsamt der Kostenträger ist.
Also wird es ab 45 langsam eng mit der Bewilligung ...

Beim IFD habe ich dann noch erfahren, das man mit einem GdB ab 50 auch
Beihilfen beim Integrationsamt beantragen kann.
Naja, nicht man selbst, sondern der Arbeitgeber ...
Das läuft dann so, das man z.B. nur noch 75% arbeitet, trotzdem 100% Gehalt bekommt,
und der Arbeitgeber bekommt dafür einen finanziellen Ausgleich vom Amt.
Das hat vorallem den Vorteil, das man weiterhin voll in die Rente einzahlt ...

Tja, und zum guten Schluß hat mir die Dame von der AOK noch gesagt, das ich im Rahmen meiner
Wiedereingliederung ziemlich viele Möglichkeiten habe : Ich könnte auch mal für 4 Wochen
garnicht arbeiten, dann langsam wieder anfangen, oder (und das mach ich jetzt) einfach auf
4 Stunden/Tag zurückgehen, wenn es mir zuviel wird.
Das ist möglich, weil es nach Ansicht der Krankenkasse KEINEN Zweifel an meiner Erkrankung gibt.

Ah, da war noch was : Gutachten.
Ich hatte ja das Problem mit meinem Betriebsarzt, der ein Gutachten wollte.
Die Krankenkasse wird KEIN Gutachten in Auftrag geben (weil sie ja keine Zweifel hat ...)
Auch sonst wird das keiner machen. Wenn mein Arbeitgeber, oder der Betriebsarzt, ein
Gutachten haben wollen, dann müssen sie selber eines Anfordern (z.B. beim BAD), die Kosten dafür
trägt dann aber der Arbeitgeber selbst.
Falls ich jedoch irgendeine Art von Antrag stelle (EM-Rente oder so), dann kann die
entsprechende Stelle ein Gutachten machen lassen --- wenn Sie denn Zweifel hat.

Wer also ein Gutachten braucht : Einfach Rente beantragen ! Wenn die abgelehnt wird,
dann hat man wenigstens das Gutachten :-))

So, jetzt schlafen mir die Finger ein.

Was das Alles für mich bringt - mal drüber schlafen ...

LG Hannes



Re: Wieder arbeiten - wann und wieviel ?

#23
wurde alles schon erzählt in diesem Tread hh.

Wiedereingliederung
Schwerbehinderung 50% mit Defi
Vorteile in der Arbeit
Integrationsamt
Rehabilitationsmaßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben
etc. ....

nur das Du es jetzt mal von anderer Stelle gehört hast!!


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Re: Wieder arbeiten - wann und wieviel ?

#25
@HH

Ich habe mit 48Jahren und 6Monaten meinen Defi bekommen. Nach mehreren Schlägen des Defi`s auf der Arbeit stand mit knapp 50Jahren fest, das ich meinen Beruf als Lagerist nicht mehr ausüben konnte. Ich habe dann mit 52Jahren vom Arbeitsamt eine einjährige Umschulung bezahlt bekommen mit allem Drum und Dran und arbeite jetzt seit gut 2Jahren in der sozialen Betreuung von Senioren. Dazwischen war ich noch ein Jahr für eine Kette von Sportstudios in einem Projekt mit Senioren tätig.
Jetzt, wenige Tage vor meinem 56. Geburtstag, bekomme ich vom Land NRW noch 50% zu einer Weiterbildung als Gerontotherapeut (ca !700.-€)
bezahlt (die ca 18Monate dauern wird), obwohl aufgrund der Schwerbehinderung feststeht, das ich mit 64Jahren in Rente gehe.

Du siehst, machbar ist sehr viel, man muß an die Ämter, institutionen etc nur mit sehr genauen Vorstellungen rantreten - d.h. vorher viel Informationen sammeln.

MlG

Frank



Lebe jeden Tag so,als wäre er dein Letzter.


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Wer kämpft, kann verlieren!
Wer nicht kämpft, hat schon verloren!

Nur wer an Wunder glaubt kann das Unmögliche möglich machen.

Re: Wieder arbeiten - wann und wieviel ?

#26
Ich habe mich von der Aussage, dass die DRV nur bezahlt, wenn noch mindestens 20 Jahre Beitragszahlung in Aussicht sind, auch nicht abschrecken lassen und jetzt den Antrag auf Umschulung angebahnt.....mein Job als Erzieherin kostet mich einfach zu viel Kraft und Energie und ich kann zu wenig leisten....nach einigen Telefonaten mit der Servicestelle bin ich doch guten Mutes.... wäre doch gelacht wenn da nichts mehr ginge, denn der Kopf funktioniert ja noch halbwegs!



HOCM

Re: Wieder arbeiten - wann und wieviel ?

#27
Hallo Ihr Lieben !

Also das mit der Umschulung behalte ich auf jeden Fall im Hinterkopf !
Vielleicht bekomme ich auch Zuschüsse für ein Fernstudium.

Der Punkt ist, das ich mich in meinem Beruf sehr sehr wohl fühle - und ihn eigentlich gern behalten würde.

Im Moment ist mal angedacht, das Integrationsamt mit ins Boot zu holen.
Wenn ich 75 % arbeiten könnte, bei vollem Lohnausgleich, dann denke ich mal, das das klappen könnte.
Zumal ich im Betrieb ne gute Position habe, und mir die Arbeitsabläufe relativ frei selber einteilen kann.

Zunächst brauche ich aber den Bescheid über den GdB - und der läßt noch auf sich warten ....
Auf Anfrage wurde mir Mitgeteilt, das die Unterlagen zumindest schonmal beim Mediziner sind.

Bis dahin ist erstmal die Eingliederung verlängert - und reduziert auf 4 Stunden.
Und zusammen mit meinem Resturlaub aus 2013 habe ich noch 62 Urlaubstage für dieses Jahr !
Die ich natürlich erst antreten kann wenn die Krankschreibung endet ...

Ich blicke also ganz entspannt in die Zukunft :-)


LG Hannes



Re: Wieder arbeiten - wann und wieviel ?

#28
Mal wieder was "Neues" :

Hatte am Mittwoch Termin bei der DRV, für mich mal wieder sehr aufschlußreich ...
irgendwie habe ich Glück mit meinen Beratern, die scheinen es wirklich gut zu meinen.

Der Berater sagte, das ich selbstverständlich das Recht habe eine erneute REHA zu beantragen, jedoch rät er mir davon ab.
Grundsätzlich geht von ALLEN Vorgängen rund um die Erkrankung IMMER eine Kopie an die Krankenkasse.
Wenn die dort den neuen REHA-Bericht in die Hände bekommen, dann könnte es passieren, das der med. Dienst
zu der Auffassung kommt ich wäre nicht mehr heilbar, dann könnte ich "gezwungen" werden EM-Rente zu beantragen.
Ich sollte mir daher gut überlegen, ob ich mit dem Krankengeld nicht finanziell besser gestellt bin.

Oder - wie im Fall von Rick - die Krankenkasse entscheidet aufgrund der neuen Unterlagen das ich ja doch arbeitsfähig bin.

Wie auch immer - in jeder Änderung sieht die Krankenkasse die Möglichkeit mich aus dem Krankengeld zu holen.

Also besser erstmal die Füße stillhalten - der GdB - Bescheid ist ja auch noch nicht da.

LG Hannes



Re: Wieder arbeiten - wann und wieviel ?

#29
Es geht weiter :

GbB-Bescheid ist da - nach 5 Monaten

GdB 50, kein Merkzeichen, unbefristet.

Widerspruch geht raus, aber die 50 reichen ja schon mal um in den
Genuß der beruflichen Beihilfen zu kommen.

Nächster Weg ist der Integrations-Fachdienst.

Mal sehen was draus wird ....

LG Hannes