Erwerbsunfähig?

#1
Guten Abend zusammen,
bin 48, habe schon den 2. Defi , Grad der Behinderung 70 uneingeschränkt und eine Herzschwäche.
Seit letztem Jahr bin ich körperlich alles andere als fit. Und ich merke wie mir jeder Schritt und vor allem meine Arbeit als Vertriebsassistentin soo schwerfällt. Und das soll ( wenn ich es denn packe ) bis zur Rente weitergehen frag ich mich jeden Morgen ? Habe über Erwerbsunfähigkeit nachgedacht, aber nicht die leisete Ahnung wer einen informiert, beantragt, was einen erwartet, wer hilft einem, usw. ( ...als Single muss ich ja noch was Geld zum Leben haben ...).
Kennt sich jemand damit aus und kann mir Tipps; Erfahrungswerte geben? Bin für jede Info dankbar !
Schöne Grüße aus dem SI-Land Anne


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Annemie

Re: Erwerbsunfähig?

#2
ich würde dir raten, eine Reha (medizinische oder erhaltung der arbeitsfähigkeit/prävention) zu beantragen und dort die arbeitsfähigkeit feststellen zu lassen. dann rente beantragen.

du könntest auch rente vorher beantragen,aber mit einer Reha hat das mehr aussicht auf erfolg !

informationen dazu bekommt man schlecht,auch wenig direkt bei der drv,denn es ist eine leistung die bezahlt werden soll/will !! somit muss man sich selbst informieren !!

du bekommst doch jedes jahr eine aufstellung der drv, wo drin steht,was man bekäme wenn man die regelaltersrente erreicht.dort steht auch der betrag der vollen EMrente drin.daran kannst du dich orientieren.man kann neben der rente auch auf 450€ dazu verdienen.

hast du einen schwerbehindertesnausweis ?

kannst mich gern dazu per PN anschreiben.


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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !

Re: Erwerbsunfähig?

#3
Hi,
ich hab mir als erstes einen Termin bei der DRV geholt.
Dann eine Reha beantragt.
Die Reha brauchst du eigentlich fast immer vor Em-Rente.
Hatte auch Antrag auf Umschulung laufen.
Nachdem das aus gesundheitlichen Gründen nicht ging,
wurde mir ab Antrag Zeitrente zugesprochen.
Das geht so alles seinen Weg, aber kann ganz schön dauern.
Was es noch zu beachten gilt, ist das sich die EM-Rente ab 1 Juli ändern wird.
Doch diesesmal zum Vorteil.
Aber halt nur für Neu-Rentner.

Besten Gruß

Mike


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Langfristig gesehen-sind wir alle tot

Re: Erwerbsunfähig?

#4
Hallo,

ich greife mal Anne´s Beitrag auf...

Wie ist das eigentlich mit den Renten.

Angenommen, sie bekäme jetzt eine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Ab wann würde sie dann die "normale" Altersrente bekommen ?

Ich bin Januar 1961 geboren. Das heutige Rentengesetz habe ich so verstanden, dass ich normalerweise mit 66 1/2 abzugsfrei in Rente kann.

Aufgrund eines GdB >= 50 aber 2 Jahre früher, also 64 1/2.

Mit 10,8 % Abzüge 3 Jahre früher, also 61 1/2.

Wenn man jetzt vorher Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt, wann wechselt man dann in die Altersrente ?

Mit 61 1/2 oder 64 1/2 oder 66 1/2 ??

Da ist für eine Zusatzversicherung von Bedeutung, die nämlich ab dem Zeitpunkt bezahlt, wo man "Altersrente" bezieht....

Weiss das jemand ?

Gruß
Dieter


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Dilatative Kardiomypathie, non-compaction Kardiomyopathie, linker ventrikel stark vergrößert, KHK ausgeschlossen, EF 20, Defi Empfänger März 2011. Insulin pflichtiger Diabetes Mellitus.

Re: Erwerbsunfähig?

#6
das Rentenalter wird ganz normal erreicht,bis dato gibts die Erwerbsminderungsrente (meistens unbefristet dann schon).

wenn du rechtlich anerkannt schwerbehindert bist,darfst auch früher gehen.

Die Rente ist dann leider nicht mehr so hoch.


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Re: Erwerbsunfähig?

#8
Hallo Dieter,

wenn ich meine Rentenberaterin richtig verstanden habe, kann man mit einem GDB >= 50 ab 63 ohne Abschläge in Rente gehen.
Ansonsten gilt auch für uns, der früheste Eintritt in die Altersrente ist mit 62 möglich (zum 1. des Monats nach deinem 62. Geburtstag), aber hier mit Abschlag an der Rentenhöhe. Ich kann dir leider nicht sagen, wie hoch der Abschlag dann ist (bis zum 63. oder bis zum 65.+ x Monate).

die Alte Fregatte



Re: Erwerbsunfähig?

#9
Hi,

Danke für eure Kommentare.

Natürlich kann ich zur DRV gehen oder bei VdK (wobei ich dazu ein Einstellungsproblem habe, aber das ist eine andere Sache..)

Ich hoffe irgendwie auf die Antowrt, wann der Begriif "Erwerbsunfähigkeitsrente" in den Begriff "Altersrente" gewandelt wird oder gewandelt werden kann.
Liegt an einer Altersabsicherung, die dann eintritt, wenn bei mir "Altersrente" bezogen wird.

Nur muss ich befürchten, dass ich es bis dahin "nicht schaffe", sondern vorher erwerbsunfähig werde.

Sprich, dann gibt es Erwerbsunfähigkeitsrente und die Zusatzversicherung erst ab Altersrente.

Ein wenig verzwickt, deswegen wohl Rentenberatung mal unumgänglich.

Gruß
Dieter


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Re: Erwerbsunfähig?

#10
Joe,
ich rate Dir auf jeden Fall zur Rentenberatung. Ich wurde sehr gut beraten und konnte mit 60 abschlagsfrei in Rente gehen. Eigentlich wollte ich noch bis 65 Jahre arbeiten (hatte noch keinen Defi!), um eine höhere Rente zu haben. Mein Rentenberater hat mir gesagt, ich solle sofort mit 60 gehen...(ich war im öffentlichen Dienst), da die Zusatzversorgungskasse bereits ab dem 60. Lebensjahr die Zusatzrente zahlt.
Aber bei Dir ist es ja anders, ich wollte Dir hiermit aber hauptsächlich dazu raten, den Beratungsdienst der Rentenversicherung (bei der Stadtverwaltung oder direkt bei der RV) in Anspruch zu nehmen.
Jutta


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Jutta43
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