Re: Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag
<t>Als Grundlage gilt Dein Arbeitsvertrag, der zählt. Darauf gibt es bei einer 5-Tage Woche 5 Tage extra.<br><br>Der Arbeitsvertrag hat als Grundlage entweder einen gültigen Tarifvertrag oder die gesetzliche Regelung. Wobei der Tarif- und natürlich auch der Arbeitsvertrag nicht schlechter stellen dü...
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- Thema: Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag
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- 28. Juli 2017, 21:30
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